AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografie


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Fotoaufträge zwischen

Silke Deidl Images / Studio Silke Deidl & Christian Behnke
Volkartstrasse 13, 80634 München
Umsatzsteuer ID DE202 401 080

und dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.


2. Leistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Typische Leistungen sind Konzeption und Vorbereitung, Durchführung des Shootings, Bildauswahl, Grundbearbeitung sowie Lieferung der vereinbarten Dateien.

Rohdaten werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


3. Vergütung und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt je nach Projekt als Tagespauschale, Stundenhonorar, Preis pro Produktaufnahme oder Projektpauschale.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

Bei umfangreichen Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent verlangt werden.


4. Zusatzbearbeitung

Zusätzliche Bildbearbeitung über die vereinbarte Grundbearbeitung hinaus wird nach Zeitaufwand berechnet.

Zusatzleistungen werden vorab abgestimmt.


5. Express Lieferung

Express Lieferungen sind auf Anfrage möglich.

Dabei gelten verkürzte Lieferzeiten gegen Aufpreis. Die Höhe richtet sich nach Projektumfang und gewünschter Lieferfrist.


6. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Rechnung auf den Auftraggeber über.

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.

Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Rahmens ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

Die Urheberrechte verbleiben bei deidlbehnke. Silke Deidl & Christian Behnke.


Die Nutzung der Bilder in Systemen oder Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz ist nicht erlaubt.

Dies umfass insbesondere

• das Hochladen der Bilder in KI Systeme oder Bildgeneratoren

• die Erstellung veränderter Bildversionen durch KI

• Stilübertragungen oder automatisierte Bildbearbeitung durch KI

• die Verwendung der Bilder zum Training von KI Modellen oder Datensätzen

Diese Regel gilt für vollständige Bilder ebenso wie für Bildausschnitte.


Erstellung synthetischer oder abgeleiteter Inhalte

Es ist nicht erlaubt, aus den Fotografien mithilfe von künstlicher Intelligenz neue Bilder, Bildvarianten oder visuelle Inhalte zu erzeugen.

Dies umfasst insbesondere

• generierte Bildvarianten

• Stilübertragungen

• neue Motive auf Basis der Bilder

• automatisierte Bildmanipulationen durch KI Systeme


Die Nutzung der Bilder in KI Systemen oder Bildgeneratoren ist ausgeschlossen. KI Nutzung nur mit zusätzliche Lizenz.


KI erzeugte Inhalte

Wenn im Rahmen eines Projekts zusätzlich durch die Fotografin visuelle Inhalte mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt werden, gelten auch für diese Inhalte ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte.

Eine Veränderung, Weiterverarbeitung oder Nutzung dieser Inhalte in KI Systemen ist ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht erlaubt.


Weitergabe an Dritte

Die Weitergabe der Bilder oder KI erzeugten Inhalte an Dritte zum Zweck der automatisierten Analyse, Veränderung oder zum Training von KI Systemen ist nicht erlaubt.

Dies gilt auch für Plattformen, Bildgeneratoren, Datenbanken und vergleichbare Dienste.

Diese Verpflichtung gilt auch für Agenturen, Partnerunternehmen und externe Dienstleister des Auftraggebers.


7. Eigenwerbung

Das Fototeam ist berechtigt, die entstandenen Bilder zeitlich und räumlich uneingeschränkt für eigene Werbezwecke zu nutzen.

Dazu gehören insbesondere Website, Social Media, Portfolio, Präsentationen und Marketingmaterial.

Ein Widerspruch ist nur aus wichtigen geschäftlichen oder rechtlichen Gründen möglich und muss schriftlich erfolgen.


8. Terminabsage und Ausfall

Absagen bis 48 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei möglich.

Bei Absagen unter 48 Stunden werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet.

Bei Nichterscheinen ohne Absage wird das volle Honorar fällig.

Bei höherer Gewalt, Krankheit oder extremen Wetterbedingungen wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.


9. Reisekosten und Spesen

Bei Shootings außerhalb des Studio Standorts werden Reisezeiten, Fahrtkosten und gegebenenfalls Übernachtungskosten zusätzlich berechnet.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand oder nach vorheriger Vereinbarung.


10. Stil und Bildauswahl

Der fotografische Stil ist Teil der kreativen Leistung.

Reklamationen aufgrund subjektiver Geschmacksfragen oder Stilvorlieben sind ausgeschlossen, sofern technisch und fachlich korrekt gearbeitet wurde.

Die finale Bildauswahl erfolgt nach dem vereinbarten Workflow.


11. Haftung

Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für technische Ausfälle, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen.

Nach Übergabe der Bilder liegt die Datensicherung in der Verantwortung des Auftraggebers.


12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verwendet.

Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website geregelt.


13. Model Release und Persönlichkeitsrechte

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle abgebildeten Personen der Aufnahme und der vereinbarten Nutzung schriftlich zugestimmt haben.

Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber sicher, dass gültige Model Release Vereinbarungen vorliegen.

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für fehlende oder unvollständige Einwilligungen der abgebildeten Personen.

Bei Aufträgen mit eigenen Models des Fototeams wird das Model Release separat geregelt.


14. Haftung bei Locations

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die gebuchte Location für das Shooting geeignet ist und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Für Schäden durch Einschränkungen der Location, Hausordnungen, fehlende Genehmigungen oder Zutrittsprobleme übernimmt die Fotografin keine Haftung.

Zusätzliche Kosten durch Verzögerungen oder Abbruch des Shootings gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit der Fotografin verursacht wurden.


15. Haftung bei Requisiten, Produkten und Ausstattung

Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Produkte, Requisiten und Ausstattungen funktionsfähig, sicher und für das Shooting geeignet sind.

Für Schäden an eingebrachten Gegenständen haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei sensiblen, zerbrechlichen oder besonders wertvollen Objekten ist der Auftraggeber verpflichtet, vorab darauf hinzuweisen.


16. Versicherung und Verantwortung am Set

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit aller beteiligten Personen am Set, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

Eigene Geräte und Technik der Fotografin sind über die eigene Versicherung abgesichert. Für Fremdequipment haftet der jeweilige Eigentümer.


17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin, sofern gesetzlich zulässig.

Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.