Text by: Silke Deidl

Fotos entstehen im Unternehmen jeden Tag. Auf der Website, auf LinkedIn, im Recruiting oder in Präsentationen.

Sobald Personen erkennbar sind, handelt es sich um personenbezogene Daten. Damit wird Fotografie Teil von Datenschutz und Datenverarbeitung. Für Unternehmen bedeutet das: Für das Anfertigen von Fotos und die Veröffentlichung von Fotos braucht es eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Wann gilt die DSGVO in der Fotografie

Die DSGVO gilt immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. In der Praxis heißt das: Sobald auf Bildern Personen erkennbar sind, greift die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein geplantes Shooting oder beispielsweise Fotos aus dem Arbeitsalltag handelt. Auch bei der Veröffentlichung eines Fotos, etwa auf der Website oder bei einer öffentlichen Veranstaltung, gilt die DSGVO.

Ausnahmen bestehen nur in engen Fällen. Etwa wenn Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einem Objekt erscheinen oder wenn Bilder für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt werden. Im Unternehmenskontext trifft das in der Regel nicht zu.

Einwilligung als zentrale Rechtsgrundlage

In der Unternehmensfotografie ist die Einwilligung als Rechtsgrundlage der wichtigste Ansatz. Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen, verständlich formuliert sein und den konkreten Zweck beschreiben.

Das bedeutet: Die Einwilligung der betroffenen Person muss vorliegen, bevor Bilder genutzt werden. In der Praxis wird die Einwilligung eingeholt, bevor das Anfertigen von Fotos beginnt oder direkt beim Termin unterschrieben.

Entscheidend ist: Ohne Einwilligung als Rechtsgrundlage dürfen Fotos nicht verwendet werden.

Was passiert, wenn die Einwilligung widerrufen wird

Der Widerruf der Einwilligung gilt für die Zukunft. Wird die Einwilligung widerrufen, müssen Unternehmen die Nutzung stoppen. Das betrifft die Veröffentlichung der Fotos ebenso wie interne Anwendungen.

Auch wichtig: Wird die Einwilligung verweigert, dürfen Fotos nicht genutzt werden.

Recht am eigenen Bild und Kunsturhebergesetz

Neben der DSGVO spielt das Kunsturhebergesetz eine zentrale Rolle. § 22 regelt das Recht am eigenen Bild und damit die Veröffentlichung der Fotos.

Das bedeutet: Auch unabhängig vom Datenschutz dürfen Fotos nur veröffentlicht werden, wenn eine Einwilligung der abgebildeten Person vorliegt. Neben der DSGVO greift also immer auch das Recht am eigenen Bild.

In der Praxis zeigt sich: DSGVO beachtet und Kunsturhebergesetz berücksichtigt gehören zusammen. Beide bilden die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Fotos.

Anforderungen der DSGVO in der Praxis

Die Anforderungen der DSGVO betreffen nicht nur die Einwilligung der betroffenen Person, sondern den gesamten Umgang mit Fotos und die Datenverarbeitung.

Unternehmen müssen klären:

Wer Zugriff auf die Bilder hat
Wo die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Wie lange die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt

Verantwortlich ist immer das Unternehmen, das die Bilder nutzt. Nicht der Fotograf.

Auch das berechtigte Interesse kann eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sein. In der Praxis wird dieses berechtigte Interesse jedoch selten genutzt, da die Interessen der abgebildeten Person berücksichtigt werden müssen.

Gerade bei Mitarbeiterfotografie ist die Einwilligung der betroffenen Person der klarere Weg.

DSGVO Fotografie im Unternehmensalltag

In vielen Unternehmen wird die DSGVO nicht konsequent beachtet. Bilder entstehen, aber die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung bleibt unklar.

Typische Situationen sind:

Einwilligung wurde nicht eingeholt
Einwilligung der abgebildeten Person wurde eingeholt, aber nicht dokumentiert
Einwilligung der abgebildeten Person wurde widerrufen, aber Bilder sind noch im Einsatz

Hier wird deutlich: DSGVO Fotografie ist nicht nur ein rechtliches Thema. Es ist eine Frage von Prozessen und Verantwortung.

Ein klar geregelter Umgang mit Fotos sorgt dafür, dass die Veröffentlichung von Fotos langfristig möglich bleibt.

Besondere Fälle: Fotos von Minderjährigen

Bei Fotos von Minderjährigen gelten strengere Anforderungen der DSGVO. Hier muss die Einwilligung der betroffenen durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Das betrifft beispielsweise Fotos im Ausbildungsumfeld oder bei Veranstaltungen. Unternehmen müssen hier besonders sorgfältig vorgehen und die Einwilligung der betroffenen Person korrekt einholen.

Einordnung aus fotografischer Sicht

Aus Sicht von Fotografie und Fotograf ist DSGVO kein Zusatz, sondern Teil der Planung. Ein Bild entsteht immer im Kontext von Nutzung und Veröffentlichung.

Genau hier wird es relevant: Schon vor dem Shooting wird geklärt, ob eine Einwilligung der abgebildeten Person vorliegt und wie die Veröffentlichung eines Fotos erfolgen darf.

In der Praxis zeigt sich: Je klarer die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist, desto einfacher wird die Umsetzung.

Was eine klare Regelung im Umgang mit Fotos verändert

Ein strukturierter Umgang mit Fotos sorgt dafür, dass Datenschutz und Nutzung zusammen gedacht werden.

Für Unternehmen bedeutet das:

Sicherheit bei der Veröffentlichung der Fotos
klare Prozesse bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Transparenz für die betroffene Person

Langfristig entsteht so eine stabile Grundlage für den professionellen Umgang mit Fotos.

DSGVO Rahmenbedingungen

Beispiel Einwilligung zur Mitarbeiterfotografie

Diese Vorlage dient als Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Einwilligung zur Nutzung von Foto und Videoaufnahmen

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass von mir Foto und Videoaufnahmen im Rahmen der Unternehmensfotografie erstellt werden.

Die Aufnahmen dürfen für folgende Zwecke genutzt werden: Website, Social Media, Recruiting, Präsentationen, interne Kommunikation und Print.

Die Nutzung erfolgt durch das Unternehmen sowie beauftragte Dienstleister wie Fotograf oder Agentur.

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Eine Nutzung der Aufnahmen für KI Anwendungen, Training von KI Systemen oder die Weitergabe an entsprechende Plattformen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Name: __________________________
Unterschrift: ______________________________
Ort, Datum: _______________________________

Kontakt für Rückfragen und Widerruf: ______________________________

FAQs

Wann gilt die DSGVO bei Fotos im Unternehmen

Die DSGVO gilt immer dann, wenn Personen erkennbar sind und damit personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Welche Rechtsgrundlage ist am wichtigsten

Die Einwilligung der betroffenen Person ist in der Praxis die wichtigste und sicherste Rechtsgrundlage.

Was passiert beim Widerruf der Einwilligung

Wird die Einwilligung widerrufen, muss die Nutzung der Bilder für die Zukunft beendet werden.

Zusammenfassung und nächster Schritt

DSGVO Fotografie im Unternehmen betrifft alle Bilder, auf denen Personen erkennbar sind. Damit geht es immer um personenbezogene Daten und klare Anforderungen an Datenschutz und Datenverarbeitung.

Die Einwilligung der betroffenen Person ist die zentrale Rechtsgrundlage. Sie muss vor der Nutzung vorliegen und den Zweck klar beschreiben.

In der Praxis zeigt sich, dass nicht nur die Einwilligung zählt, sondern der gesamte Umgang mit Fotos. Speicherung, Zugriff und Nutzung müssen klar geregelt sein.

Wenn diese Prozesse sauber aufgesetzt sind, entsteht Sicherheit. Bilder können langfristig genutzt werden und die Veröffentlichung der Fotos bleibt rechtlich abgesichert.

Wird die Einwilligung widerrufen, muss die Nutzung der Bilder für die Zukunft beendet werden.

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